Lauter Lampen ist ein Requisitenfundus . Wir verleihen historische und zeitgenössische Leuchten.
Lauter
Lampen vermietet ausschließlich an Firmen und Personen die Unternehmer in Sinne von § 14 BGB sind.
Die nachfolgenden Bedingungen für Mietgeschäfte mit Lauter Lampen gelten ausschließlich.
Abweichende oder den Geschäftsbedingungen von Lauter Lampen entgegenstehenden Bedingungen des
Mieters werden nicht anerkannt.
Alle überlassenen Mietobjekte, Zubehör und Verpackungen verbleiben im Eigentum von Lauter Lampen.
Eine Weitervermietung durch den Mieter ist nicht gestattet.
Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Abholung bzw. der Zustellung und endet mit dem Tag der
vereinbarten
Rückgabe oder Abholung der gemieteten Gegenstände.
Für die rechtzeitige Rückgabe trägt der Mieter die Verantwortung.
Abweichungen von dieser Regel müssen schriftlich von Lauter Lampen bestätigt werden.
Alle angezeigten Preise verstehen sich rein netto ab Lager Glaucha zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
Das Mietentgelt wird jeweils pro begonnenen Tag erhoben. Die in der Mietzeit liegenden Sonn - und
Feiertage werden nicht berechnet.
Im Falle verspäteter Rückgabe berechnen wir für jeden Überziehungstag den vollen Tagespreis ohne
Rabattmöglichkeit.
Sollte Lauter Lampen wegen die Überziehung der Mietdauer durch den Mieter an der Erfüllung bereits
bestehender nachfolgender Verträge gehindert werden ist der Mieter als Verursacher zum
Schadensersatz
verpflichtet.
Der Mieter hat grundsätzlich die Möglichkeit, die bei uns geliehenen Objekte während der
Geschäftszeiten
abzuholen.
Die Abholung außerhalb unserer Geschäftszeiten ist nach telefonischer Absprache möglich.
Unser Lager befindet sich in 04720 Glaucha, Schweimnitzerweg 17.
Auf Wunsch des Mieters kann die Lieferung der Leihstücke zu einer vorher genannten Adresse von uns
organisiert werden. Wir beauftragen in einem solchen Fall einen Paketdienst, eine Spedition oder
fahren mit
eigenen Fahrzeugen.
Die Kosten dafür sind von der Entfernung, der bestellten Menge und der Mietdauer abhängig und vom
Mieter zu übernehmen.
Alle Leuchten werden von Lauter Lampen sorgfältig verpackt im Lager Glaucha an den
Transporteur übergeben. Eventuell schon vorhandene Schäden werden im Lieferschein vermerkt.
Sollte der Mieter an bei Lauter Lampen geliehenen Leuchten Schäden feststellen, die nicht im
Lieferschein
vermerkt wurden, sind diese sofort nach Bekanntwerden zu dokumentieren und Lauter Lampen schriftlich
anzuzeigen.
Für während der Mietzeit eingetreten Schäden haftet der Mieter. Davon ausgenommen sind nur Schäden
die
mit normaler Abnutzung zu erklären sind. Der Mieter ist nicht berechtigt Reparaturen an bei Lauter
Lampen
gemieteten Objekten zu veranlassen oder selbst vorzunehmen.
Bei Totalverlust durch Diebstahl oder Beschädigung während der Mietzeit verlangt Lauter Lampen
Schadenersatz.
Die Höhe ergibt sich aus dem Wiederbeschaffungswert des verlorenen Gegenstands und einer
angemessenen Entschädigung für den zeitlichen Aufwand der Wiederbeschaffung und dem Nutzungsausfall
bis zur Wiederbeschaffung.
Lauter Lampen vermietet Leuchten ausschliesslich ohne Leuchtmittel und nur zu Dekorationszwecken. Hat der Mieter die Absicht, bei uns geliehene Leuchten an ein Stromnetz anzuschließen, müssen sämtliche dafür vorgesehenen Leuchten vorher von einer Elektrofachkraft geprüft werden. Ach der Anschluss der Leuchten an das Stromnetz darf nur von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden. Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften muss der Mieter sorgen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist 04720 Döbeln.